Abstimmungsempfehlung 13. Februar 2022

Jetzt die Abstimmungs-Unterlagen ausfüllen!🖋 

âś… JA zum Medienpaket

âś… JA zum Schutz vor Tabakwerbung

❌ NEIN zur Abschaffung der Stempelsteuer

 

Und kantonal:

âś… JA zur Motorfahrzeug-Steuer

 

#Abst22 

Kinder ohne Tabak JA 

JA zur modernen Motorfahrzeugsteuer am 13. Februar 22 

NEIN zum Stempelsteuer-Bschiss



Abstimmungsempfehlung 13. Juni 2021

  • CO2 Gesetz: JA

Eine Allianz der Auto- und Erdöllobby, die von der SVP unterstützt wurden, hat bedauerlicherweise das Referendum gegen das CO2-Gesetz ergriffen. Weshalb dieses CO2-Gesetz sehr wichtig ist:

Das CO2-Gesetz ist wichtig, sonst schaffen wir die vorgesehene Verringerung des CO2-Ausstosses nicht. Je länger wir damit warten, desto teurer werden die Klimafolgen für die Schweiz ausfallen.

Das Gesetz ist sozial und fair ausgestaltet. Arbeitsplätze können dadurch in der Schweiz geschaffen werden, statt wie die letzten 10 Jahre für den Import von Öl und Gas 80 Milliarden an ausländische Ölkonzerne zu bezahlen. U.v.m.

Fazit: CO2-Gesetz annehmen!

 

  • Pestizidinitiative und Trinkwasserinitiative 2 mal JA

Die Pflanzenschutzmittel wurden zwar reduziert in der Menge in den letzten Jahren, aber deren Toxizität stieg massiv, also fand eine weitere Verschlechterung statt diesbezüglich und keine Verbesserung, wie von Gegner*innenseite angepriesen.

Bedenken wir, dass der Abbau der Pestizide im Boden ein Prozess von Jahrzehnten ist und kommende Generationen ebenfalls betreffen wird. Wenn wir nicht jetzt endlich handeln du angehen, produzieren wir laufend weitere verheerende wie gefährliche Altlasten, das ist unverantwortbar.

Bspw. Fischereiverbände sind ebenfalls klar für die Annahme der Agrarinitiativen, sie wissen weshalb, die Gewässer sind stark beeinträchtigt von Pestizidrückständen und zu oft gab es aufgrund menschlichen Versagens grossflächige Fischsterben.

Bei der Pestizidinitiative haben wir eine Umsetzungszeitspanne von 10 Jahren, das soll und muss reichen! Eine schrittweise Umsetzung wie vorgesehen gemäss Art. 74 Abs. 2 bis BV ist weder unrealistisch noch weltfremd, sondern klar machbar!

Wir alle sind in der Pflicht, Konsument*innen, Produzent*innen sowie die Detailhändler, betreffend dem Angebot und der immer noch viel zu hohen Margen auf Bioprodukten.

Gemeinsam schaffen wir den Turnaround, die Pestizidproblematik weiter vor uns herzuschieben ist keine Lösung und keine Option!

  • JA zum Covid-Gesetz

Abstimmungsempfehlung 27. September 2020

NEIN zum revidierten Jagdgesetz:

Der Artenschutz würde durch das neue Jagdgesetz nicht gefördert, sondern stark gefährdet. Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kämen noch mehr unter Druck. 

 

Bspw. können durch das neue Gesetz unliebsame, bedrohte Tiere getötet werden, dies bevor sie überhaupt jeglichen Schaden angerichtet haben. Statt bedrohte Arten zu schützen, darf man sie nun trotz ihrer Bedrohung dezimieren, was als «Regulation» beschrieben wird, aber keine Regulation wäre. Neu sind nun die Kantone zuständig für die Abschuss-entscheide geschützter Tiere. Die Kantone würden dies sehr unterschiedlich handhaben. 

 

Neu enthält die Liste der jagdbaren Tiere zudem Tierarten, die in der Schweiz bedroht sind wie Waldschnepfe, Feldhase und Birkhahn. Das Parlament hätte mit der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes bedrohte Tierarten besser schützen müssen, stattdessen wird der Artenschutz dadurch nun aber untergraben und ausgehöhlt.

Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat jederzeit erweitern, um bspw. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger.

 

Deshalb ein klares NEIN zu diesem revidierten Jagd- und Schutzgesetz und dieser schlechten Parlamentsarbeit!

 

Ein klares JAAAAAA zum überfälligen Vaterschaftsurlaub:

Längst überfällig und ein kleiner erster Schritt zu einer echten Elternzeit. Mit Urlaub hat das Ganze wenig zu tun, aber mit einem besseren und gelingen-sicheren Start für junge Familien. Die Schweiz kann sich einen 2-wöchigen Vaterschaftsurlaub leisten, der nicht auf Kosten der Ferien gehen darf , denn Ferien haben die Erholung zum Zweck und müssen auch hierfür eingesetzt werden. Die Stimmberechtigten wollen einen Vaterschaftsurlaub und kann dies jetzt auch laut und deutlich an der Urne kundtun am 27.09.2020, denn die Schweiz sollte jetzt diese Chance nutzen, damit sie zukünftig nicht mehr als einziges Land in Europa keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub hat. Nach den jahrelangen mühseligen Diskussionen ist es nun endlich an der Zeit, die hart erarbeitete Kompromisslösung zum Nutzen der künftigen Familien anzunehmen und ihnen damit den Start ins Familienleben zu erleichtern statt eine Neiddebatte oder ein "Früher ging es auch ohne diesen "Luxus" "- Debatte zu führen. Zwei Wochen sind eine absolute Minimallösung und keineswegs ein Luxus!

 

Die Zeit ist ĂĽberreif liebe Leute, also werft euer JA ein fĂĽr Familien. Merci!


Abstimmungsempfehlung 19. Mai 2019

KANTON BERN: JA zum Volksvorschlag

Statt die SKOS-Richtlinien zu untergraben (Senkung des Grundbedarfs von 8 – 30%), schlagen wir konkrete Massnahmen zur Bekämpfung der Armut vor. Gesellschaftliche Teilhabe ist wichtig für alle, sie muss weiterhin möglich sein.

JA  deshalb zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» am 19. Mai 2019!

NEIN  zur Vorlage des Grossen Rates (Sparen bei den Ärmsten)!

Stichfrage: Volksvorschlag

 

www.wirksame-sozialhilfe.ch

 

Respektvoller Umgang im Alter

Wer lange gearbeitet hat und nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos wird, soll nicht mehr auf das Sozialamt gehen müssen, sondern Ergänzungsleistungen erhalten.

 

Armut statt Arme bekämpfen

In der Bundesverfassung steht, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Mit der Sozialhilfekürzung um 8 % werden aber die Armen bekämpft und mehr Armut geschaffen.

 

Kosten nachhaltig senken

Wer wirklich Kosten senken will, muss nicht die Beiträge kürzen, sondern mehr Menschen aus der Sozialhilfe herausholen. Dazu braucht es mehr Arbeitsplätze und gute Weiterbildungsangebote und eine optimierte und intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, welche auch in der Verantwortung steht.

 

 

NATIONAL: JA zur EU-Waffenrichtlinie

«Jedem Schwiezerli sis Maschinegwehrli?»

Was haben Waffen mit Freiheit zu tun? Nichts. Keine Stimmen den Waffennarren, für ein pragmatisches, vernünftiges JA zum Waffenrecht am 19.5.2019, im Wissen, dass es so weniger Tötungsdelikte, Suizide, Terrorakte oder Unfälle geben wird!

 

Die Schweiz will die Änderung der EU-Waffenrichtlinie im nationalen Recht umsetzen, eine kleine Minderheit sieht durch die Gesetzesrevision jedoch die «Schweizer Schiesstradition» gefährdet. Die Gründe des Referendumskomitees sind schwer nachvollziehbar: Wer aus beruflichen Gründen, als Sportschütz*in oder als Jäger*in ein Sturmgewehr braucht, wird dieses nach Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie weiterhin problemlos erhalten. Neu muss aber nachgewiesen werden, dass man die Waffe tatsächlich braucht.

 

Die SP begrĂĽsst die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie aus folgenden GrĂĽnden:

  • Mehr Schutz vor Waffengewalt: Die Wahrscheinlichkeit von Suizid oder dass Dramen von häuslicher Gewalt tödlich enden, ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher als in Haushalten, in denen keine solchen verfĂĽgbar sind. Der Erwerb halbautomatischer Waffen muss deshalb zwingend an den Nachweis einer Sonderbewilligung geknĂĽpft werden.
  • Kampf dem Waffenselbstbedienungsladen Schweiz: Die neue EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass alle wesentlichen Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markiert, registriert und damit rĂĽckverfolgbar gemacht werden. Zieht die Schweiz nicht mit, droht sie zum Selbstbedienungsladen fĂĽr Kriminelle, Terrorist*innen und Paramilitärs aller Art zu werden.
  • Mehr Sicherheit fĂĽr die Polizei – mehr Sicherheit fĂĽr alle: Halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lĂĽckenhaft registriert. Das erhöht das Risiko der Polizei, wenn sie an einen unbekannten Ort ausrĂĽcken muss und vermindert europaweit die Chance, mit solchen Waffen begangene Verbrechen aufklären zu können.
  • Keine Gefährdung des Schengen-Abkommens: Alle Schengen-Staaten mĂĽssen die EU-Waffenrichtlinie umsetzen, auch die Schweiz. Ein Nein wĂĽrde aller Voraussicht nach zu einem automatischen Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum fĂĽhren, mit allen negativen Auswirkungen fĂĽr unsere Sicherheit, Wirtschaft und den Reiseverkehr.

 

www.sp-ps.ch/de/kampagnen/abstimmungen-vom-19-mai-2019/ja-zur-umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer

KANTON BERN: JA zum Volksvorschlag

Statt die SKOS-Richtlinien zu untergraben (Senkung des Grundbedarfs von 8 – 30%), schlagen wir konkrete Massnahmen zur Bekämpfung der Armut vor. Gesellschaftliche Teilhabe ist wichtig für alle, sie muss weiterhin möglich sein.

JA  deshalb zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» am 19. Mai 2019!

NEIN  zur Vorlage des Grossen Rates (Sparen bei den Ärmsten)!

Stichfrage: Volksvorschlag

 

www.wirksame-sozialhilfe.ch

 

Respektvoller Umgang im Alter

Wer lange gearbeitet hat und nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos wird, soll nicht mehr auf das Sozialamt gehen müssen, sondern Ergänzungsleistungen erhalten.

 

Armut statt Arme bekämpfen

In der Bundesverfassung steht, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Mit der Sozialhilfekürzung um 8 % werden aber die Armen bekämpft und mehr Armut geschaffen.

 

Kosten nachhaltig senken

Wer wirklich Kosten senken will, muss nicht die Beiträge kürzen, sondern mehr Menschen aus der Sozialhilfe herausholen. Dazu braucht es mehr Arbeitsplätze und gute Weiterbildungsangebote und eine optimierte und intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, welche auch in der Verantwortung steht.

 

 

NATIONAL: JA zur EU-Waffenrichtlinie

«Jedem Schwiezerli sis Maschinegwehrli?»

Was haben Waffen mit Freiheit zu tun? Nichts. Keine Stimmen den Waffennarren, für ein pragmatisches, vernünftiges JA zum Waffenrecht am 19.5.2019, im Wissen, dass es so weniger Tötungsdelikte, Suizide, Terrorakte oder Unfälle geben wird!

 

Die Schweiz will die Änderung der EU-Waffenrichtlinie im nationalen Recht umsetzen, eine kleine Minderheit sieht durch die Gesetzesrevision jedoch die «Schweizer Schiesstradition» gefährdet. Die Gründe des Referendumskomitees sind schwer nachvollziehbar: Wer aus beruflichen Gründen, als Sportschütz*in oder als Jäger*in ein Sturmgewehr braucht, wird dieses nach Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie weiterhin problemlos erhalten. Neu muss aber nachgewiesen werden, dass man die Waffe tatsächlich braucht.

 

Die SP begrĂĽsst die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie aus folgenden GrĂĽnden:

  • Mehr Schutz vor Waffengewalt: Die Wahrscheinlichkeit von Suizid oder dass Dramen von häuslicher Gewalt tödlich enden, ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher als in Haushalten, in denen keine solchen verfĂĽgbar sind. Der Erwerb halbautomatischer Waffen muss deshalb zwingend an den Nachweis einer Sonderbewilligung geknĂĽpft werden.
  • Kampf dem Waffenselbstbedienungsladen Schweiz: Die neue EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass alle wesentlichen Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markiert, registriert und damit rĂĽckverfolgbar gemacht werden. Zieht die Schweiz nicht mit, droht sie zum Selbstbedienungsladen fĂĽr Kriminelle, Terrorist*innen und Paramilitärs aller Art zu werden.
  • Mehr Sicherheit fĂĽr die Polizei – mehr Sicherheit fĂĽr alle: Halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lĂĽckenhaft registriert. Das erhöht das Risiko der Polizei, wenn sie an einen unbekannten Ort ausrĂĽcken muss und vermindert europaweit die Chance, mit solchen Waffen begangene Verbrechen aufklären zu können.
  • Keine Gefährdung des Schengen-Abkommens: Alle Schengen-Staaten mĂĽssen die EU-Waffenrichtlinie umsetzen, auch die Schweiz. Ein Nein wĂĽrde aller Voraussicht nach zu einem automatischen Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum fĂĽhren, mit allen negativen Auswirkungen fĂĽr unsere Sicherheit, Wirtschaft und den Reiseverkehr.

 

www.sp-ps.ch/de/kampagnen/abstimmungen-vom-19-mai-2019/ja-zur-umsetzung-der-eu-waffenrichtlinie-im-schweizer


Abstimmungsempfehlung 25. November 2018

Ein wuchtiges NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP:

 

Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ist trügerisch und juristisch wie politisch höchst problematisch.

 

Die EMRK ist nichts Schändliches und Schädliches (ganz im Gegensatz zur SVP Initiative).

 

Die Menschenrechte, die durch die EMRK geschĂĽtzt werden, sind kein fremdes Recht.

 

Aber weshalb brauchen wir den ĂĽbergeordneten Schutz der Menschenrechte durch die EMRK, wo wir doch unsere Bundesverfassung haben, die dasselbe schĂĽtzt?

 

Da gibt es eben einige triftige GrĂĽnde:

 

Die Schweizer Gesetze werden von der Bundesversammlung (Legislative) beschlossen, Verordnungen können vom Bundesrat (Exekutive) im Alleingang beschlossen werden.

 

Das Volk kann nur das fakultative Referendum ergreifen gegen Bundesgesetze oder wichtige völkerrechtliche Verträge.

Unsere Verfassung kann man mit Volksinitiativen «anpassen» (Volksinitiativen kann man gewinnen, wenn ihr Anliegen berechtigt und sinnvoll ist oder wenn man einfach genügend Geld für Kampagnen hat).

 

Je nach Parlamentszusammensetzung, Lobbyismus und der verdeckten oder nicht verdeckten grosszügigen Geldgeber/Mäzenen, die im Hintergrund die Strippen ziehen (bspw. Herr Blocher), kann das Ganze ganz schön gefährlich werden. Und zwar dann, wenn an Gesetzen und Verfassung beliebig und gefährlich herumgeschraubt wird und unser Politsystem von «checks and balances» versagen würde. Wir, jeder Einzelne von uns, hätte dann eben keinen EMRK-Schutz mehr bei Annahme der Selbstbestimmungsinitiative der SVP.

 

Auch wenn unsere Schweizer Politik und unser poltisches System glücklicherweise von «checks and balances» geprägt ist, gefährlich bleibt die SBI. Sie greift genau dieses «checks and balances» -System sowie die Gewaltenteilung an sich an.

 

Also aufpassen und an der Urne diese gefährliche SVP Initiative wuchtig abschmettern! Danke.